Das ‚Laudenbacher Osternachtssingen‘ wird als immaterielles Kulturerbe in das Bayerische Landesverzeichnis aufgenommen
Am 2. April erreichte den Vorsitzenden des Heimat- und Geschichtsvereins Laudenbach Horst Eilbacher die Nachricht aus dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, dass dem Antrag das ‚Laudenbacher Osternachtssingen‘ als Immeterielles Kulturerbe anzuerkennen, entsprochen wurde.
Der Bayerische Ministerrat war am 31. März der Empfehlung einer unabhängigen Expertengruppe gefolgt, die den Antrag aufgrund der Kriterien des UNESCO-Übereinkommens geprüft und fachlich bewertet hatte. Die Eintragung im Bayerischen Landesverzeichnis ist ab sofort wirksam.
Der Bayerische Finanz- und Heimatminister Albert Füracker gratulierte zur gelungenen Bewerbung und dankte allen Beteiligten für ihr großartiges Engagement. Er drückte seine Wertschätzung und Anerkennung für den Erhalt und die Weitergabe von Traditionen aus. Dieses Engagement sei Ausdruck gelebter Heimatverbundenheit und leiste einen wertvollen Beitrag zur kulturellen Vielfalt in Bayern.
Die feierliche Übergabe der Urkunde soll im Rahmen eines Festaktes erfolgen. Leider kann aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus zur Zeit noch kein Termin festgelegt werden. Aus dem gleichen Grund muss auch das diesjährige Osternachtssingen leider ausfallen.
Beim Osternachtssingen zieht in der Nacht von Karfreitag auf Karsamstag und in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag eine Gruppe von zwölf bis 16 jungen Männern im Alter von 16 bis 30 Jahren durch das ganze Dorf. Vor jedem Haus verkünden sie die Kreuzigung von Jesus, die Grablegung und seine Auferstehung. Dabei singen sie dreistimmig und machen mit ‚Raspeln‘ auf sich aufmerksam.
Der Brauch wurde 1908 zum ersten Mal in einem Schreiben der Gemeinde an das Bezirksamt Miltenberg erwähnt.